Barrierefreiheitserklärung

Allgemeines

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Meine Webseite (https://matthias-uhlig.de).

Die Erklärung enthält eine tatsächliche Bewertung, aus der sich ergibt, ob die Anforderungen zur Barrierefreiheit eingehalten wurden. Soweit Teile der Website nicht barrierefrei sind, sind die Gründe hierfür dargelegt (§ 12b BGG, § 7 BITV 2.0).

Diese Barrierefreiheitserklärung wird jährlich aktualisiert (EU-Richtlinie 2018/1523).

Stand: 23.6.2026

Anforderungen an die Inhalte der Barrierefreiheitserklärung

Folgende Anforderungen gelten an die Barrierefreiheitserklärung:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist weitgehend vereinbar mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Grundlage der Bewertung

Die Bewertung beruht auf einer tatsächlichen Bewertung der Barrierefreiheit der Webseite. Die Methode zur Bewertung basiert auf einem automatisierten Accessibility-Scan mit WCAG-orientierten Prüfungen sowie einer Auswertung der in Maintain.io dokumentierten Befunde.

Noch bestehende Barrieren

Automatisierte Prüfungen können nur einen Teil der Anforderungen abdecken. Die folgenden Befundklassen sollten regelmäßig manuell nachgeprüft werden:

Soweit Teile der Website nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, werden die Gründe hierfür hier genannt und gegebenenfalls Hinweise auf barrierefrei gestaltete Alternativen gegeben.

Erstellungsdatum und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 23.6.2026 erstellt und wird bei erneuter Veröffentlichung über die WordPress-API aktualisiert. Die Barrierefreiheitserklärung wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Feedback und Kontakt

Bitte hinterlegen Sie hier eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular. Über diesen Mechanismus können noch bestehende Barrieren mitgeteilt und Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragt werden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, sollten hier die für den Betreiber passenden Angaben zum Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren ergänzt werden. Dies umfasst eine Erläuterung, wie ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden kann, einschließlich einer Verlinkung zur zuständigen Schlichtungsstelle.

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